Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
verteidigt Sie Herr Dr. Römer auch in Wirtschafts- und
Steuerstrafsachen. Er vertritt Sie mit Nachdruck gegenüber den
Steuerbehörden (Finanzamt/Steuerfahndung/Hauptzollamt) und
verteidigt Sie vor den Gerichten, z.B. Schöffengericht oder
Wirtschaftsstrafkammer. Herr Dr. Römer ist auch bei dem
Europäischen Gerichtshof zugelassen.
Werden Sie
beschuldigt, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben? Wird Ihnen
die Abgabe einer unvollständigen oder unrichtigen Steuererklärung
vorgeworfen? Wird eine Betriebsprüfung oder eine Maßnahme wie
Durchsuchung oder Beschlagnahmung von Geschäftsunterlagen gegen Ihr
Unternehmen durchgeführt?
Werden Sie mit dem
existenzbedrohenden Szenario des Vermögensarrestes bedroht?
Zunehmend werden bereits am Beginn der Ermittlungen Vermögenswerte
von Verdächtigen beschlagnahmt. Durch einstweilige
Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 111 ff. der Strafprozessordnung soll
in Verbindung mit den §§ 73 ff. des Strafgesetzbuches bewirkt
werden, dass Vermögenswerte der Verdächtigen zum Zwecke der späteren
Einziehung vorhanden bleiben. Über die dann praktisch unabwendbare
Insolvenz führt dies schnell zur wirtschaftlichen Vernichtung.
Haben
Sie einen Plan zur Abwehr von Schätzungen im Besteuerungsverfahren
und im Steuerstrafverfahren? Können Sie sicher sagen, wann
steuerliche Mitwirkungspflichten verletzt worden sind?
Strafrecht
Erfolgreiche Wahrnehmung der Interessen der Beschuldigten - vom polizeilichen Ermittlungsverfahren bis zur Revision beim Oberlandesgericht/Bundesgerichtshof.
Kapitalmarktstrafrecht
Beratung und Verteidigung bei Verstößen gegen das Aktiengesetz/Wertpapierhandelsgesetz und das Geldwäschegesetz; Beratung und Vertretung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht hat seit einiger Zeit weniger die Ahndung
individueller Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand als die
Kontrolle des Arbeitsmarkts und der Unternehmen. Die Bezeichnung der
gefürchteten Sondereinheit der Zollämter als "Finanzkontrolle
Schwarzarbeit" (FKS) spricht für sich.
Im Hinblick auf die skizzierte Verfolgungsintensität kommt dem
Arbeitsstrafrecht eine stetig steigende Bedeutung zu, insbesondere für
Unternehmen, die lohnintensiv arbeiten müssen. Daher fordert ein
erfolgsorientiertes unternehmerisches Handeln die ständige Anpassung der
betrieblichen Strukturen an die Einführung neuer und die Verschärfung
bestehender Strafvorschriften und Bußgeldtatbestände (compliance).
Aufgrund der Sozialrechtsakzessorietät (BGH) des Schlüsseltatbestandes
des § 266a StGB sind die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts zu
beachten. Das Sozialversicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetzes
bereits mit der tatsächlichen Aufnahme einer entsprechenden
Beschäftigung. Dies gilt auch in Fällen der Scheinselbständigkeit und
bei der Eingehung eines faktischen Arbeitsverhältnisses. Auf die Meldung
der Aufnahme der Beschäftigung bei der zustädigen Einzugsstelle
(Krankenkassen) oder auf die rechtliche Wirksamkeit des
Arbeitsvertrageskommt es nicht an.